-Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Softwareprodukte
Stand: 15.10.2022
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend "AGB") werden von der
DreiMalM – Digitalmanufaktur, Kai Mummert, Schaberger Str. 77, 42659 Solingen (folgend "DreiMalM") verwendet.
2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
3. Die AGB gelten für den Erwerb von Software. Es wird das Kaufrecht
angewendet, mit Ausnahme der Softwareüberlassung auf Zeit (folgend
„Software-Miete“), auf die das Mietrecht angewendet wird.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag
bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
1. Durch Bestellung der Software z. B. über unsere Internetseite, per E-Mail,
Telefax oder Telefon gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.
2. DreiMalM nimmt das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung, im
Falle einer Bestellung über den Online-Shop eine Bestellbestätigung, an. Damit
kommt ein Vertrag zwischen DreiMalM und dem Kunden zustande.
3. Vertragsgegenstand und
Funktionsbeschreibung
1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung der Produkte nach 3.2 soweit die
Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben.
2. Als Leistungsumfang gilt die Funktionsbeschreibung des Produktes welches
zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf
www.cometa-erp.de/funktionen aufrufbar war.
3. Die individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen werden von DreiMalM
nicht geschuldet, soweit dies nicht anderweitig vereinbart wird.
4. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
folgende Nutzungsrechte an der Software. Abweichende Vereinbarungen müssen
gesondert getroffen werden.
2. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Software umfasst die betriebsinterne
Verwendung der beschriebenen Funktionen (Ziffer 3.2) durch den Lizenznehmer,
seine Angestellten für die Zwecke des Lizenznehmers.
3. Dem Kunden ist nicht gestattet das eingeräumte Nutzungsrecht an Dritte zu
übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software zu ermöglichen.
4. Beim Kauf der Software gelten die in 4.2-4.3 genannten Nutzungsrechte
zeitlich unbefristet, bei der Software-Miete sind die Nutzungsrechte auf den im
Vertrag genannten Zeitraum beschränkt.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden.
2. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit einer monatlichen Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einem Monat, sofern keine der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigt.
Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit einer jährlichen Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern keine der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigt.
6. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet sich über die Funktionsmerkmale der Software vor
Vertragsabschluss zu informieren. Die Entscheidung über die Erfüllung seiner
Bedürfnisse durch die Software liegt beim Kunden.
2. Die Einrichtung einer Arbeitsumgebung zur Nutzung der Software liegt in der
Verantwortung des Kunden.
3. Der Kunde testet die Software vor dem Einsatz auf Mängelfreiheit im
jeweiligen Arbeitsumfeld, insbesondere der verwendeten Hard- und Softwarekonfigurationen.
4. Der Kunde ist verantwortlich, die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten
in der Software einzuholen, falls eine Einwilligung Betroffener erforderlich
ist.
7. Leistungserbringung
1. DreiMalM ist berechtigt die Software weiterzuentwickeln und zu
aktualisieren. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Aktualisierungen besteht
jedoch nicht, soweit es nicht anders vereinbart wurde.
2. Änderungen an der Software dürfen nur vorgenommen werden, soweit der Wert
der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden.
3. Wegen technischer Änderungen, Updates oder Upgrades, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, kann es zu kurzfristigen Störungen der Software kommen.
8. Vergütung
1. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, gilt für alle Leistungen der
DreiMalM die aktuelle Preisliste, welche auf der Seite www.cometa-erp.de/preise
aufrufbar ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der in der Bestellung (Ziffer 2.1) ausgewiesene Betrag wird dem Kunden per
Vorkasse in Rechnung gestellt. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, ist der
Betrag sofort ohne Abzug in Euro fällig.
3. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben sämtliche Rechte an
der Software bei DreiMalM.
4. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form
(z. B. als PDF-Dokument per E-Mail) einverstanden. Für eine Zusendung der
Rechnungen per Post kann DreiMalM ein Entgelt verlangen.
5. Gebühren und andere Nebenkosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen,
sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
9. Gewährleistung
1. DreiMalM gewährleistet, dass die Software nach aktuellen Regeln der Technik
entwickelt wurde und frei von Mängeln ist.
2. Als Mangel gilt die Abweichung der Funktionen der Software von der jeweils
gültigen Funktionsbeschreibung (Ziffer 3.2).
3. Eine Mangelgewährleistung entfällt, wenn der Kunde das Produkt nicht
bestimmungsgemäß nutzt (Ziffer 3.2), das Produkt modifiziert wurde, oder Fehler
auf Inkompatibilität mit anderen Hardware- oder Softwareprodukten besteht.
4. DreiMalM entscheidet, ob ein Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung
beseitigt wird.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine
Fehlbedienung durch den Kunden zurückzuführen ist.
6. Der Kunde verpflichtet sich keine Ansprüche von DreiMalM bezüglich Rechtsmängel
zu fordern.
7. Die Rechte nach gesetzlichen Vorschriften bleiben von der vorstehenden
Regelung unberührt.
10. Haftung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB (Deutsches Bürgerliches
Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
2. Die Haftung von DreiMalM – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Wurde die Sicherung der mit der Software erfassten Daten nicht vertraglich
vereinbart, ist der Kunde für regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich.
11. Supportleistungen
1. DreiMalM bietet dem Kunden einen kostenfreien Support per E-Mail, innerhalb
der regulären Geschäftszeiten. Kundenanfragen werden in der Regel innerhalb von
zwei Werktagen beantwortet.
2. Über den kostenfreien Support hinaus kann der Kunde weitere
Supportleistungen buchen.
12. Referenzkunde
1. Für die Dauer des Vertrags ist DreiMalM berechtigt, den Kunden gegenüber
Dritten als „Referenzkunden“ zu benennen sowie den Namen und das Firmenlogo zum
Zweck der Referenzangabe aufzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Solingen.
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.